Regel Nr. 04
Baustellenumzäunung + Werbung

4.1
Wir stellen Gitterzäune beginnend vom Haupteingang nach rechts und links.

4.2
Jeder Gitterzaun wird mit einer uni weissen Blache bestückt.

4.3
Jeder fünfte Gitterzaun wird mit einer roten Frutiger Blache mit Logo oder alternativ mit einer Werbeblache bestückt.

4.4
Beim Haupteingang richten wir unsere Frutiger Fahne auf.

4.5
Mit dem roten Frutiger Wegweiser signalisieren wir angepasst unsere Baustelle ab der Kantonsstrasse.