Regel Nr. 01
Kleidung

1.1
Wir tragen saubere, ganze und nur die von der Frutiger AG zu Verfügung gestellten Arbeitskleider.

1.2
Temporäre Mitarbeiter tragen ebenfalls unsere Frutiger Kleidung.

1.3
Akkordanten sind entweder einheitlich von der Subunternehmer Firma gekleidet, oder tragen mindestens ein rotes Frutiger Shirt.

1.4
Wir beschriften unsere einheitlichen Schutzhelme mit Namen und Vornamen.